Anmeldung Silvestersingwoche 2021/2022

Vom 28. Dezember 2021 bis 05. Januar 2022 soll unsere Silvestersingwoche stattfinden. Wir freuen uns sehr, dass dies nun wieder möglich ist. Die Singwoche findet in Rheinbach bei Bonn statt.

Kosten: 70€ (weitere Infos ↓)
Chorleitung: Martina Schlösser, Mirjam Fritz, Konstantin Hahn, Felix Kaumanns
Ort: ev. Gemeindezentrum, Ramershovener Straße 6, 53359 Rheinbach
Beginn: Di, 28.12.2021, 13 Uhr
Ende: Mi, 05.12.2022, 13 Uhr
Anmeldeschluss: spätestens bis zum 2. Dezember 2021, solange Plätze verfügbar sind. Mindestalter: 18 Jahre
Das Hygienekonzept wird zeitnah vor der Singwoche an die Teilnehmenden verschickt.

Direkt zur Anmeldung ↓

Gemeinsam werden wir Chormusik aus unterschiedlichsten Epochen singen, von modernen Pop- und Jazzarrangements über klassische Literatur bis hin zur Renaissance, meist a cappella aber auch mal mit instrumentaler Begleitung.

Zum Abschluss der Silvestersingwoche werden wir am Dienstag, 4. Januar um 18 Uhr ein Konzert in der ev. Kirche in Rheinbach geben.

Neben dem musikalischen Programm wird ausreichend Raum bleiben, um die Zeit zusammen zu genießen oder zu entspannen. Außerdem wird es kleinere gemeinsame Gruppenaktivitäten geben und eine Silvesterfeier ist natürlich auch Teil der Singwoche.

Schlafen werden wir bei Gastfamilien in Rheinbach, in denen man immer mindestens zu zweit untergebracht ist. Alle Mahlzeiten und das gesamte Programm finden aber im Gemeindehaus der ev. Kirche statt. Die Verpflegung werden wir in wechselnden Teams gemeinsam kochen und uns vorzüglich selbst versorgen.

Voraussetzung für die Teilnahme an dieser Singwoche ist ein 2G-Nachweis (geimpft oder genesen).

Wir freuen uns auch immer über neue Menschen, die mit uns singen und eine gute Zeit verbringen möchten.

Kosten der Singwoche

Der Teilnahmebeitrag dient zur Deckung der Kosten für die Verpflegung. Die Chorleitung arbeitet ehrenamtlich. Das Notenmaterial wird aus der Vereinskasse finanziert.

Personen, denen die Teilnahme aus finanziellen Gründen nicht möglich ist, können beim Vereinsvorstand eine Ermäßigung oder Übernahme der Teilnahmekosten beantragen, der Vorstand entscheidet vertraulich einzeln über die Anträge gemäß der finanziellen Lage des Vereins, es besteht kein Anspruch darauf.