Anmeldung Sommersingwoche 2019

Vom 9. bis 18. August 2019 findet unsere Sommersingwoche 2019 in der Bannmühle in Odernheim am Glan statt.

Kosten: 200€ (weitere Infos ↓)
Chorleitung: Martina Schlösser, Mirjam Fritz, Konstantin Hahn
Stimmbildung: Lydia Krüger
Ort: Bannmühle, Staudernheimer Str. 1, 55571 Odernheim am Glan
Beginn: Fr, 09.08.2019, 16 Uhr
Ende: So, 18.08.2017, 13 Uhr
Anmeldeschluss: spätestens bis zum 27. Juni 2019, solange Plätze verfügbar sind. Mindestalter: 18 Jahre

Direkt zur Anmeldung ↓

Wir wollen den Sommer gemeinsam mit anderen jungen Erwachsenen genießen, unsere Stimmen zusammen zum Klingen bringen und eine Woche lang die Bannmühle in Odernheim mit Klang und Freude füllen.

Gemeinsam werden wir Chormusik aus unterschiedlichsten Epochen singen, von modernen Pop- und Jazzarrangements über klassische Literatur bis hin zur Renaissance, meist a cappella aber auch mal mit instrumentaler Begleitung. In der Chorarbeit wird neben dem Einstudieren und Gestalten der Stücke auch die chorische und individuelle Stimmbildung nicht zu kurz kommen.

Neben dem musikalischen Programm wird ausreichend Zeit bleiben, um im Flüsschen Glan zu schwimmen, gemeinsam die Umgebung zu erkunden oder zu entspannen und es wird kleinere Gruppenaktivitäten wie beispielsweise eine Kanutour und einen täglichen gemeinsamen Tagesausklang geben.

Die Unterkunft erfolgt in Gruppenschlafräumen (4-8 Betten) im Seminarhaus und den Gästezimmern der Bannmühle. Für die Verpflegung werden wir in wechselnden Teams gemeinsam kochen und uns selbst mit leckeren, größtenteils vegetarischen Mahlzeiten versorgen.

Zum Abschluss der Singwoche werden wir am 17. August ein Konzert in der ev. Matthiaskirche in Bad Sobernheim geben.

Wir freuen uns immer über neue Menschen, die mit uns gemeinsam singen und eine gute Zeit verbringen möchten.

Kosten des Singwoche

Der Teilnahmebeitrag beinhaltet die Kosten für die Unterkunft in der Bannmühle und die Verpflegung. Die Chorleitung arbeitet ehrenamtlich. Die Stimmbildung und das Notenmaterial werden aus der Vereinskasse finanziert.

Personen, denen die Teilnahme aus finanziellen Gründen nicht möglich ist, können beim Vereinsvorstand eine Ermäßigung oder Übernahme der Teilnahmekosten beantragen, der Vorstand entscheidet vertraulich einzeln über die Anträge gemäß der finanziellen Lage des Vereins, es besteht kein Anspruch darauf.