Vom 17. bis 26. August 2018 findet unsere Sommersingwoche 2018 in der Bannmühle in Odernheim am Glan statt.
Kosten: 230€ (weitere Infos ↓)
Chorleitung: Martina Schlösser, Mirjam Fritz, Konstantin Hahn
Stimmbildung: Lydia Krüger
Ort: Bannmühle, Staudernheimer Str. 1, 55571 Odernheim am Glan
Beginn: 17.08.2018, 16 Uhr
Ende: 26.08.2017, 13 Uhr
Anmeldeschluss: spätestens bis zum 21. Juni 2018, solange Plätze verfügbar sind. Mindestalter: 18 Jahre
Wir wollen den Sommer gemeinsam mit anderen jungen Erwachsenen genießen und eine Woche lang die Bannmühle in Odernheim mit Klang und Freude füllen.
Gemeinsam werden wir Chormusik aus unterschiedlichsten Epochen singen, von modernen Pop- und Jazzarrangements über klassische Literatur bis hin zur Renaissance, größtensteils a cappella aber auch mal mit instrumentaler Begleitung. In der Chorarbeit wird neben dem Einstudieren der Stücke auch die Stimmbildung nicht zu kurz kommen.
Neben dem musikalischen Programm wird ausreichend Zeit bleiben, um im Flüsschen Glan zu schwimmen, gemeinsam die Umgebung zu erkunden oder zu entspannen und es wird kleinere Gruppenaktivitäten wie eine Kanutour und einen täglichen gemeinsamen Tagesausklang geben.
Die Unterkunft erfolgt in Gruppenschlafräumen (4-8 Betten) im Seminarhaus und den Gästezimmern der Bannmühle. Für die Verpflegung werden wir in wechselnden Teams gemeinsam kochen und uns selbst mit leckeren, größtenteils vegetarischen Mahlzeiten versorgen.
Zum Abschluss der Singwoche werden wir die erarbeiteten Stücke in einem wundervollen Konzert präsentieren.
Wir freuen uns immer über neue Menschen, die mit uns gemeinsam singen und eine gute Zeit verbringen möchten.
Die Singwoche ist vorüber, Anmeldungen daher nicht mehr möglich.
Kosten des Singwoche
Der Teilnahmebeitrag beinhaltet die Kosten für die Unterkunft in der Bannmühle, Verpflegung, Stimmbildung und Notenmaterial. Die Chorleitung arbeitet ehrenamtlich.
Personen, denen die Teilnahme aus finanziellen Gründen nicht möglich ist, können beim Vereinsvorstand eine Ermäßigung oder Übernahme der Teilnahmekosten beantragen, der Vorstand entscheidet vertraulich einzeln über die Anträge gemäß der finanziellen Lage des Vereins, es besteht kein Anspruch darauf.